Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bellevue Noël 2026 – für Aussteller:innen

Grundsätze der Zusammenarbeit

Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Du verpflichtest dich, sämtliche im Rahmen der Anmeldung und Teilnahme gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäss zu machen. Änderungen relevanter Angaben sind uns unverzüglich mitzuteilen. 

Wir verstehen den Weihnachtsmarkt als eine gemeinschaftliche und solidarische Plattform. Entsprechend erwarten wir von allen Standbetreiber:innen einen respektvollen, kooperativen und unterstützenden Umgang miteinander. Dazu gehören insbesondere gegenseitige Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft sowie ein faires und verantwortungsbewusstes Verhalten im gemeinsamen Marktgeschehen.

Die Werte der gegenseitigen Unterstützung, Solidarität und des Respekts sind von allen Beteiligten aktiv zu leben und einzuhalten.
Die Einhaltung der Grundsätze ist verbindlich. Verstösse können den Ausschluss vom Markt zur Folge haben.


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahme von Aussteller:innen am Weihnachtsmarkt Bellevue Noël 2026 (nachfolgend „Veranstalterin“ genannt).

Sie gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Lieferungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Standflächen sowie der Teilnahme am Markt.
Die AGB bilden integrierenden Bestandteil jedes Vertrages.

Abweichende Bedingungen der Standbetreiber:innen werden nicht anerkannt, sofern sie nicht ausdrücklich durch die Veranstalterin schriftlich bestätigt wurde.

2. Bewerbung und Vertragsabschluss

Die Bewerbung für einen Stand ist verbindlich, sofern der Veranstalterin nicht schriftlich über anderes bis zur Änderungsfrist am 15.5.2026 berichtet wurde. Der Vertrag zwischen der Veranstalterin und der Standbetreiber:in kommt erst mit Vertragsabschluss und beidseitiger Unterschrift zustande. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Leistungen, Preise und Zahlung

  • Die Veranstalterin stellt die vertraglich vereinbarte Standfläche sowie vereinbarte Infrastruktur zur Verfügung.

  • Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusiv gesetzlicher MwSt.

  • Die Veranstalterin ist berechtigt Anzahlungen zu verlangen. Zahlungsfristen werden im Vertrag geregelt.

  • Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassokosten erhoben werden.

  • Preisänderungen bleiben vorbehalten.

  • Jegliche Änderungen seitens Veranstalterin bleiben vorbehalten.

4. Anmeldung, Absagen und Kostenfolgen

Wir freuen uns über Bewerbungen. Der Auswahlprozess kann aufgrund verschiedener Faktoren längere Zeit in Anspruch nehmen.
Es gelten folgende Rücktrittsbedingungen:

  • Bei Rücktritt nach Ende Bewerbungsfrist: CHF 200 Bearbeitungsgebühr

  • Bei Rücktritt nach Vertragsunterzeichnung bis 2 Monate vor Marktbeginn: 50% der gesamten Rechnungssumme

  • Bei Rücktritt nach Vertragsunterzeichnung bis 1 Monat vor Marktbeginn: 100% der gesamten Rechnungssumme

  • Bei Nichterscheinen oder frühzeitigem Abbruch:

    • gesamte Rechnungssumme geschuldet

    • zusätzlich CHF 350 Bearbeitungsgebühr

    • die Veranstalterin ist berechtigt, den Stand ab dem Folgetag neu zu vergeben

  • Bei Ausschluss aufgrund von Regelverstössen:

    • gesamte Rechnungssumme geschuldet

    • zusätzlich CHF 350 Bearbeitungsgebühr

5. Absage der Veranstaltung

Muss die Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden, welche die Veranstalterin nicht zu vertreten hat (z. B. behördliche Anordnungen, Strommangel, Pandemie, u. A.), gilt:

  • Die Veranstalterin ist berechtigt, mindestens 50% der Standmiete als Beteiligung des/der Standbetreiber:in an ihren Bereitstellungskosten einzubehalten

  • Alternativ wird der pro rata Betrag für bereits durchgeführte Markttage sowie angefallene Nebenkosten verrechnet

6. Änderungen und Durchführung

Die Veranstalterin behält sich vor:

  • Änderungen von Daten, Zeiten und Preisen vorzunehmen

  • Die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder temporär zu schliessen

  • Änderungen der operativen Rahmenbedingungen vorzunehmen (z. B. Kassensystem)

Daraus entstehen keine Ansprüche auf Rücktritt oder Schadenersatz seitens der Standbetreiber:innen. Bestehende Forderungen der Veranstalterin bleiben bestehen.

7. Standbetrieb und Öffnungszeiten

  • Es gelten die offiziellen durch die Veranstalterin kommunizierten Marktöffnungszeiten

  • Der Stand ist während der gesamten Öffnungszeiten zu betreiben.

  • Vorzeitiges Schliessen oder verspätetes Öffnen des Standbetriebs ist nicht gestattet und wird mit Verwarnungen bis hin zu Bussgeld und Ausschliessungen gestraft.

  • Der angemeldete und von der Veranstalterin genehmigte Standbetrieb, insbesondere hinsichtlich Konzept und Sortiment, ist verbindlich einzuhalten.

8. Platzierung und Nutzung der Standflächen

Die Zuteilung der Standplätze erfolgt ausschliesslich durch die Veranstalterin. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht nicht. Eine Untervermietung oder Weitergabe des Standes ist ausgeschlossen.

9. Vorschriften und Betrieb

Die Standbetreiber:innen verpflichten sich:

  • Alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

  • Behördliche Auflagen und Sicherheitsbestimmungen zu befolgen.

  • Insbesondere feuerpolizeiliche Vorgaben und Hygienevorschriften einzuhalten.

  • Alle Auflagen der Veranstalterin einzuhalten.

  • Ihre Mitarbeitenden über den Inhalt dieser Vertragsbedingungen in Kenntnis zu setzen.

Dekorationen und Installationen bedürfen der Zustimmung der Veranstalterin und wird zu Teilen vorgegeben.

10. Sortiment und Angebot

Jegliche Änderungen am ursprünglich in der Bewerbung gemeldeten Sortiment sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, über entsprechende Gesuche unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen und seiner konzeptionellen Vorgaben neu zu entscheiden.

Die Veranstalterin kann Angebote untersagen, die:

  • Nicht zum Markt passen

  • Gegen Vorschriften verstossen

  • Das Gesamtbild oder die Qualität beeinträchtigen

11. Bildmaterial

Das im Rahmen der Teilnahme eingereichte Bildmaterial kann von der Veranstalterin zu Marketing- und Kommunikationszwecken verwendet werden. Mit der Einreichung bestätigen die Standbetreiber:innen, dass diese über sämtliche erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Bildern verfügen und dass keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechte) verletzt werden. Die Standbetreiber:innen stellen sicher, dass abgebildete Personen, soweit erforderlich, ihre ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung der Bilder erteilt haben. Zudem stellen sie uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unberechtigten Nutzung des Bildmaterials entstehen könnten.

12. Haftung

Die Standbetreiber:innen haften für:

  • Schäden an Infrastruktur, Standflächen oder Einrichtungen.

  • Schäden durch Mitarbeitende oder beauftragte Dritte.

  • Alle Schäden und allfällige Schadenersatzforderungen, die durch rechtswidrige oder vertragswidrige Handlungen entstehen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf: Verletzung von geistigem Eigentum, Urheber- oder Markenrechtsverletzungen, Täuschung, Verstösse gegen Hygienevorschriften, sexuelle Belästigung, Diskriminierung oder Beleidigungen.

Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für:

  • Diebstahl

  • Beschädigungen von eingebrachten Waren oder Materialien.

Versicherungen sind Sache der Standbetreiber:innen. Die Haftung der Veranstalterin ist auf vorsätzliche und grobfahrlässige Schäden beschränkt. 


13.Ausschluss vom Markt

Die Veranstalterin ist berechtigt, Standbetreiber:innen vom Markt auszuschliessen bei:

  • Verstoss gegen Vertragsbedingungen

  • Nichtbefolgen von Anweisungen

  • Gefährdung von Sicherheit oder Marktbetrieb

  • Verstössen unter dem Abschnitt “Haftung” genannten Punkte

In diesem Fall bleibt die volle Rechnungssumme geschuldet.


14. Datenverarbeitung

Personendaten der Standbetreiber:innen werden zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Die Veranstalterin ist berechtigt, notwendige Daten an Dienstleister:innen weiterzugeben. Personenbezogene Daten werden von der Veranstalterin ausschliesslich für die Abwicklung des Marktes verwendet. Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte oder ein Verkauf der Daten erfolgt nicht.


15. Vertretung gegen Aussen

Die Vertretung des Marktes nach aussen, insbesondere gegenüber Medien, liegt ausschliesslich bei der Veranstalterin. Sollten Anfragen direkt an die Standbetreiber:innen gelangen, sind diese verpflichtet, respektvoll und wertschätzend über die Veranstaltung zu sprechen und die Veranstalterin unverzüglich und in jedem Falle über den Kontakt zu informieren.



16. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Einschränkungen, Pandemien, u. A.) kann die Veranstalterin:

  • Den Markt absagen oder anpassen

  • Ohne Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurücktreten

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

18. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Zürich, März 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bellevue Noël 2026 – für Chalet Reservationen

1. Gültigkeit der Offerte

Die ausgestellte Offerte ist, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ab Ausstellungsdatum für die Dauer von drei Tagen verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist behält sich die Zimt und Zucker AG das Recht vor, die offerierten Leistungen sowie Preise jederzeit anzupassen.


2. Teilnehmerzahl & Anpassungen

Der Veranstalter verpflichtet sich, der Zimt und Zucker AG die definitive Teilnehmerzahl so früh wie möglich mitzuteilen.

Bei Gruppen bis zu 20 Personen sind Anpassungen der Teilnehmerzahl bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Erhöhungen oder Reduktionen der Teilnehmerzahl erfolgen ausschliesslich nach Verfügbarkeit und bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen Bestätigung durch die Zimt und Zucker AG.

Für Gruppen ab 20 Personen ist die Teilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor dem Anlass verbindlich festzulegen. Mit Unterzeichnung der Offerte gilt die angegebene Teilnehmerzahl grundsätzlich als verbindlich. Eine Reduktion der Teilnehmerzahl ist bis 14 Tage vor dem Anlass in einem Umfang von maximal 15 %, jedoch höchstens um 21 Personen, zulässig. Erhöhungen der Teilnehmerzahl sind nur nach Verfügbarkeit möglich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Zimt und Zucker AG.

Erscheinen weniger Gäste als vereinbart, erfolgt die Verrechnung auf Basis der zuletzt bestätigten Teilnehmerzahl. Die Auswahl von Speisen, Getränken sowie allfälligen Zusatzleistungen ist spätestens 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin verbindlich festzulegen.

3. Öffnungszeiten Fondue Chalet

Der Weihnachtsmarkt Bellevue findet im Zeitraum vom 19. November bis 23. Dezember statt. Die regulären Öffnungszeiten sind von Montag bis Samstag jeweils von 11:00 bis 24:00 Uhr sowie am Sonntag von 09:00 beziehungsweise 11:00 Uhr bis 23:00 Uhr.

Eine Verlängerung der Betriebszeiten ist grundsätzlich nicht vorgesehen und bedarf in Ausnahmefällen einer separaten Vereinbarung. Im Aussenbereich ist ab 22:00 Uhr zwingend auf die geltenden gesetzlichen Ruhezeiten Rücksicht zu nehmen. Die Zimt und Zucker AG behält sich vor, die Öffnungszeiten situativ anzupassen.

4. Musik & technische Einrichtungen

Die Platzierung der Gäste sowie die Tischzuteilung erfolgt ausschliesslich durch die Zimt und Zucker AG. Individuelle Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden.

Die musikalische Hintergrundbeschallung wird durch die Zimt und Zucker AG beziehungsweise den Veranstalter bestimmt. Eigene Musik, Präsentationen, Reden oder sonstige Darbietungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen und bedürfen in jedem Fall einer vorgängigen schriftlichen Genehmigung.

Im Aussenbereich ist der Einsatz von Lautsprecher- oder Verstärkersystemen durch Gäste ausdrücklich untersagt.

5. Infrastruktur & Dekoration

Individuelle Anpassungen an Infrastruktur oder Dekoration sind nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Zimt und Zucker AG zulässig. Je nach Umfang und Aufwand können zusätzliche Kosten entstehen, welche vom Veranstalter zu tragen sind.

Die Zimt und Zucker AG behält sich vor, entsprechende Anfragen abzulehnen, sofern diese nicht mit dem Betriebskonzept oder den betrieblichen Abläufen vereinbar sind. In jedem Fall sind sämtliche feuerpolizeilichen Vorschriften sowie Brandschutzbestimmungen einzuhalten.

6. Zahlungsbedingungen

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Bezahlung der Leistungen vor Ort mittels Kredit- oder Debitkarte. Barzahlungen sowie Zahlungen mit Kryptowährungen werden nicht akzeptiert. Eine Einzelabrechnung innerhalb von Gruppen kann nicht garantiert werden.

Ab einem Offertbetrag von CHF 20’000 wird eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags verlangt. Diese ist gemäss den vereinbarten Zahlungsbedingungen fristgerecht zu leisten. Erfolgt die Zahlung nicht termingerecht, behält sich die Zimt und Zucker AG das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder die Reservation ohne weitere Verpflichtungen zu stornieren.

7. Preisanpassungen

Die Zimt und Zucker AG behält sich das Recht vor, Preise infolge von Veränderungen der Marktbedingungen, insbesondere bei Rohstoffkosten, Lieferantenpreisen oder saisonalen Gegebenheiten, anzupassen. Allfällige Preisanpassungen werden dem Veranstalter spätestens 14 Tage vor dem Anlass schriftlich mitgeteilt und gelten ab diesem Zeitpunkt als verbindlich.

8. Stornierungsbedingungen

Stornierungen haben in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

Bei Gruppen bis zu 20 Personen ist eine kostenfreie Stornierung grundsätzlich jederzeit möglich. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten behält sich die Zimt und Zucker AG jedoch das Recht vor, die Reservation anderweitig zu vergeben.

Für Gruppen ab 20 Personen kann bei einer Stornierung bis 21 Tage vor dem Anlass ein entstandener Planungs- und Koordinationsaufwand in Höhe von mindestens CHF 400.– in Rechnung gestellt werden.

Erfolgt die Stornierung innerhalb von 20 bis 11 Tagen vor dem Anlass, werden 75 % der vereinbarten Leistungen verrechnet. Bei einer Stornierung innerhalb von 10 bis 0 Tagen vor dem Anlass werden 100 % der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt jeweils inklusive kalkuliertem Getränkeumsatz oder vereinbarter Mindestkonsumation.

Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall vollständig zu vergüten. Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten behält sich die Zimt und Zucker AG vor, die Reservation anderweitig zu vergeben. In diesem Fall werden die vereinbarten Leistungen dennoch vollumfänglich in Rechnung gestellt.

9. Haftung

Der Veranstalter haftet gegenüber der Zimt und Zucker AG für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst, seine Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden. Die Zimt und Zucker AG übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen, die durch den Veranstalter oder dessen Gäste eingebracht werden.

10. Höhere Gewalt / Absage durch Veranstalter

Die Zimt und Zucker AG ist berechtigt, Veranstaltungen ganz oder teilweise ohne Entschädigungsfolgen abzusagen, sofern diese aufgrund von behördlichen Vorgaben, Sicherheitsbestimmungen, Witterungseinflüssen oder anderen ausserordentlichen Umständen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden können.

In solchen Fällen bestehen keinerlei Schadenersatzansprüche gegenüber der Zimt und Zucker AG.

11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Zürich, März 2026